30. Okt 2019
Dass eine Arztpraxis für alle Patientinnen und Patienten gut erreichbar sein sollte, versteht sich heute von selbst. Gerade bei Neubauten werden beispielsweise Aufzüge und andere Zugangsmöglichkeiten eingeplant, um auch Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Doch wie sieht es eigentlich online aus? Was bedeutet „barrierefrei“ im Web und wie kann eine Praxiswebsite den Zugang zu Gesundheit einfacher machen?
Wenn schon bei der Konzeption der Praxiswebsite auf Barrierefreiheit geachtet wird, ist dies ideal. In dieser Phase können sie am besten abwägen, welche Inhalte, Funktionen und weiteren Elemente für Ihre Patienten besonders wichtig sind.
Um Ihre Praxishomepage barrierearm oder barrierefrei zu gestalten, sind u.a. folgende Maßnahmen möglich:
1. Funktionen und Design
2. Inhalte
Darüber hinaus erleichtert es eine gut strukturiere Website
allen Besuchern – ob mit oder ohne Behinderung – Ihre Praxishomepage zu nutzen.
Dazu zählen z.B.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihre Premium Praxiswebsite. Durch unsere laufende webaktiv-Betreuung bleiben Sie außerdem auf dem neuesten Stand und haben immer versierte Ansprechpartner an Ihrer Seite. Ein guter Schritt für mehr Patientenservice und einen einfachen Alltag für Ihr Praxisteam!
Wer eine Website zu 100% barrierefrei gestalten möchten, muss auch heute noch an der einen oder anderen Stelle Kompromisse eingehen. Doch sowohl die Qualität der Unterstützungssysteme – beispielsweise von Programmen für Blinde, die Websites vorlesen können als auch die Möglichkeiten von Content Management Systemen hat sich in den letzten Jahren immer weiter verbessert. So können zumindest barrierearme Seiten mit dem passenden Know-how gut umgesetzt werden.
Ein Beispiel: Das von PortaWell eingesetzte Content Management System Weblication CMS bringt bereits eine Vorlesefunktion für Seitentexte mit. Diese kann auf Wunsch integriert werden. Auch ein Button zum Vergrößern der Website-Schrift lässt sich ganz einfach hinzufügen.
Im Rahmen der Websitekonzeption beraten wir Sie gerne und besprechen mit Ihnen, welche Funktionen und Inhalte Ihren Patientinnen und Patienten am meisten weiterhelfen.
Übrigens: Hier lohnt es sich in der Regel auch, Ihr Praxisteam mit einzubeziehen: Sie kennen die Herausforderungen und das Feedback der Patienten oft sehr gut: Welche Verbesserungsmöglichkeiten und Ideen haben sie? Oft können Sie schon mit einer kleinen internen „Umfrage“ und kleinen Änderungen den Praxisalltag für alle Beteiligten einfacher machen.
Rechtliches zur Barrierefreiheit von Websites
Die Grundlage für den Begriff der Barrierefreiheit findet sich im Behindertengleichstellungsgesetz. (Quelle und Gesetz im Volltext: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin)
Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz gelten weitere
Regelungen wie die EU-Richtline über die Barrierefreiheit von Internetangeboten
öffentlicher Stellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit